Wer in Georgien eine Studenten-Krankenversicherung braucht
Ausländische Staatsangehörige, die an georgischen Universitäten eingeschrieben sind - für volle Abschlüsse oder einzelne Austauschsemester - müssen während der gesamten Studienzeit eine gültige Krankenversicherung haben. Das ist eine separate Pflicht neben der Reiseversicherung nach Verordnung 602 und auf langen akademischen Aufenthalt ausgelegt. Die Pflicht gilt für Bachelor-, Master- und Doktoranden sowie Austauschstudenten. Die meisten Universitäten prüfen die Police zu Beginn jedes akademischen Jahres und schließen die Immatrikulation ohne sie nicht ab.