Wer in Georgien eine Studenten-Krankenversicherung braucht
Ausländische Staatsangehörige, die an georgischen Universitäten eingeschrieben sind — für volle Abschlüsse oder einzelne Austauschsemester — müssen während der gesamten Studienzeit eine gültige Krankenversicherung haben. Das ist eine separate Pflicht neben der Decree-602-Reiseversicherung und auf langen akademischen Aufenthalt ausgelegt. Die Pflicht gilt für Bachelor-, Master- und Doktoranden sowie Austauschstudenten. Die meisten Universitäten prüfen die Police zu Beginn jedes akademischen Jahres und schließen die Immatrikulation ohne sie nicht ab.