Warum Georgien Kfz-Haftpflicht für ausländisch zugelassene Fahrzeuge verlangt
Jedes Fahrzeug auf georgischen Straßen muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung (MTPL) haben — auch Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen, die an einer Landgrenze einreisen. Die georgische MTPL deckt Personen- und Sachschäden, die Sie anderen zufügen; sie deckt keine Schäden am eigenen Fahrzeug. Die Pflicht gilt ab dem Moment des Grenzübertritts. Anders als die Reiseversicherung nach Verordnung 602, die Sie als Person schützt, schützt MTPL die Haftung Ihres Fahrzeugs — wer mit dem Auto einreist, braucht also beides.